Über uns
Wir sind gerne für Sie da!
Viola Gaubatz
FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT
ERBRECHT
Tätigkeitsschwerpunkte
• Familienrecht
• Erbrecht
Mitgliedschaften
Rechtsanwaltskammer Koblenz
Deutscher Anwalt Verein
Sprachen
Deutsch, Englisch
Manfred Schwabe
FACHANWALT FÜR STEUERRECHT
FACHANWALT FÜR GEWERBLICHEN RECHTSSCHUTZ
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE
• Steuerrecht
• Gewerblicher Rechtsschutz
MITGLIEDSCHAFTEN
Rechtsanwaltskammer Koblenz
Deutscher Anwalt Verein
SPRACHEN
Deutsch, Englisch
Unsere Schwerpunkte
Familienrecht
Das Familienrecht stellt eines der sensibelsten Rechtsbereiche überhaupt dar. Die Erarbeitung und Erzielung einvernehmlicher Lösungen ist demzufolge unser Hauptaugenmerk, insbesondere wenn auch das Wohl der Kinder zu berücksichtigen ist.
Eine einvernehmliche, wirtschaftlich ausgewogene und für beide Seiten akzeptable Scheidung trägt regelmäßig dazu bei, das Klima zwischen den früheren Ehepartnern geringer zu belasten und hilft, in Zeiten während und nach der Scheidung eine interessengerechte Gesprächsbasis zu erhalten. Allerdings wird auch häufig streitige Verfahrensführung notwendig, zumindest vorübergehend, denn im weiteren Verlauf gelingt es regelmäßig Einvernehmen doch herzustellen.
Als Fachanwältin für Familienrecht möchte ich gemeinsam mit Ihnen nach der für Sie günstigsten Lösung suchen.
Erbrecht, Schenkungen und Erbschaftsteuer
Verantwortung für die Zukunft von Angehörigen oder Verantwortung für ein Unternehmen sind gute Gründe, rechtzeitig über den eigenen Tod hinaus zu denken und die Nachfolge wirksam zu regeln. Dabei kann Rechtsunsicherheit und Streit unter Angehörigen und Bedachten entstehen, wenn das Ende aus heiterem Himmel oder aus unwirksam formulierten Regelungen erfolgt. Mit dem Ziel Rechtsunsicherheit und Streit zu vermeiden, unterstützen wir Sie bei der Gestaltung Ihrer Interessen und Vorstellungen durch letztwillige Verfügung und beraten, unter welchen Bedingungen Vermögensübertragungen bereits zu Lebzeiten für Sie und Ihre Erben sinnvoll sind. Kommt es dennoch zu erbrechtlichen Streitigkeiten unter Miterben, Pflichtteilsberechtigten oder sonstigen Bedachten, behalten wir Ihre Interessen stets im Auge und setzen diese verfahrensrechtlich um. Als Anwältin im Erbrecht möchte ich mit Ihnen die vorgegebenen Lösungen erarbeiten.
Im Bereich Erbrecht, Schenkungen und Erbschaftsteuer bieten wir Ihnen umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung. Unser Ziel ist es, Ihre Vermögenswerte optimal zu sichern und eine reibungslose Übertragung auf die nächste Generation zu gewährleisten. Wir helfen Ihnen bei der Nachfolgeplanung für Kunstsammlungen, der Vererblichkeit von Urheber-, Design- oder Markenrechten sowie bei allen rechtlichen Fragen zu Erbschaften und Schenkungen. Unsere Expertise umfasst die individuelle Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie die strategische Planung von Schenkungen unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte.
Urheberrecht – Designrecht – Markenrecht – Kunst und Recht
Unsere langjährige Erfahrung unterstützt Sie bei der Entwicklung von Strategien und Lösungen zum Schutz und zur Maximierung des Werts Ihrer geistigen Eigentumsrechte.
Wir bieten eine professionelle Beratung und Durchführung der Eintragung von Designs und Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Die außergerichtlichen und gerichtlichen Möglichkeiten der Einräumung, Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Urheber-, Design- und Markenrechte werden in enger Abstimmung mit Ihren Zielen durchgeführt.
Im Gegensatz zu gewöhnlichen Industrie- und Konsumgütern sind Kunstgegenstände mit der Vorstellung von bleibenden Werten verbunden. Um Ihre kreativen Ideen optimal zu schützen, setzen wir uns für die Sicherung und Durchsetzung Ihrer Rechte an künstlerischen Werken ein.
Urheberrechte, Designrechte und Markenrechte schützen unterschiedliche Aspekte des geistigen Eigentums und haben jeweils spezifische Regelungen und Anforderungen. Während das Urheberrecht kreative Werke automatisch schützt, erfordern Design- und Markenrechte grundsätzlich eine Eintragung. Designrechte sind nicht auf bestimmte Produktklassen beschränkt, während Markenrechte auf bestimmte Klassen von Waren oder Dienstleistungen beschränkt sind. Der Schutzumfang, die Schutzdauer und die Notwendigkeit der Eintragung variieren ebenfalls zwischen diesen Rechten.
Urheberrechte
Das Urheberrecht schützt schöpferische Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, einschließlich Bücher, Musik, Kunstwerke, Filme, Software und mehr. Der Schutz erstreckt sich auf die Ausdrucksform, nicht auf die Idee oder das Konzept.
Schutzumfang:
- Gewährt dem Urheber das exklusive Recht, das Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich aufzuführen, zu zeigen und zu bearbeiten.
- Der Schutz ist automatisch und entsteht mit der Schaffung des Werks, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist.
Schutzdauer:
- In der Regel bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Schutzgebiet:
- Internationaler Schutz durch verschiedene internationale Abkommen (z.B. Berner Übereinkunft).
Designrechte
Designrechte schützen die äußere Erscheinungsform eines Produkts. Design ist die ästhetische Gestaltung von Gebrauchsgegenständen. Der Erfolg im Wettbewerb hängt wesentlich vom Design ab, das den Geschmack der Verbraucher treffen muss. Kunst und Design können nahe beieinander liegen.
Im Designrecht wird zwischen Produktdesign und Grafikdesign unterschieden. Beim Produktdesign geht es um die ansprechende Gestaltung dreidimensionaler Gegenstände aller Art, z. B. Möbel, Schmuck, Modeartikel, Teppiche, Porzellan, Haushaltsgegenstände.
Grafik-Design beschäftigt sich mit zweidimensionalen Gestaltungen, z.B. Plakate, Prospekte, Marken, Verpackungen, typografische Schriften und Bildschirmoberflächen. Ziel ist die erfolgreiche Kommunikation und Werbung. Als Mittel werden Malerei und Fotografie sowie Computertechnik eingesetzt.
Geschützt werden ästhetische Merkmale eines Produkts, wie Form, Muster, Farben, Textur und Ornamentik. Geschützt wird das visuelle Design, nicht die Funktionalität.
Schutzumfang:
- Exklusives Recht zur Nutzung und Verwertung des Designs.
- Schutz nicht auf bestimmte Waren- oder Dienstleistungsklassen beschränkt.
Schutzdauer:
- Bis zu 25 Jahre in der EU, mit Erneuerung alle fünf Jahre.
Schutzgebiet:
- Schutz gilt für das Design insgesamt, unabhängig von der Produktart und grundsätzlich nur im Territorium der Eintragung.
Markenrechte
Markenrechte schützen Zeichen, die zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens dienen. Als Markenformen kommen Zeichen wie Wörter, Logos, Farben, Töne oder Kombinationen dieser Elemente in Betracht. Markenrechte schützen die Herkunftskennzeichnung.
Schutzumfang:
- Exklusives Recht zur Nutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr.
- Schutz ist auf eingetragene Waren- oder Dienstleistungsklassen beschränkt.
Schutzdauer:
- Unbegrenzt verlängerbar, solange die Marke genutzt wird und die Verlängerungsgebühren bezahlt werden.
Schutzgebiet:
- Schutz gilt nur für die spezifischen Klassen von Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen ist und grundsätzlich nur im Territorium der Eintragung.
Kunst und Recht
Kunst und Recht ist eine Querschnittsmaterie besonderer Art, sowohl wegen des künstlerischen Gegenstands als auch wegen der Vielfalt der damit verbundenen rechtlichen Fragen.
Unsere Kanzlei hilft Ihnen, die rechtlichen Ansprüche an Ihren Kunstwerken zu wahren und durchzusetzen. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Absicherung Ihrer Veröffentlichungen und Ausstellungen, um rechtliche Risiken zu minimieren und Ihre Werke zu schützen.
Erstellung und Prüfung von Verträgen, Einräumung von Nutzungsrechten, Lizenzverträge (für Künstler, Designer und Werbeagenturen):
- Wir erstellen und prüfen maßgeschneiderte Verträge, einschließlich der Einräumung von Nutzungsrechten und Lizenzverträgen, um Ihre Interessen zu wahren.
Beratung bei Vertragsverhandlungen und Konfliktlösungen:
- Wir stehen Ihnen bei Vertragsverhandlungen und der Lösung von Konflikten kompetent zur Seite.
Galerieverträge und Kunstausstellungsverträge:
- Wir gestalten und prüfen Galerien- und Kunstausstellungsverträge, um faire und rechtssichere Vereinbarungen zu gewährleisten.
Rechtliche Begleitung bei Ausstellungen und Verkäufen:
- Unsere rechtliche Begleitung bei Ausstellungen und Verkäufen sichert Ihre Interessen und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
Auktionsrecht:
- Rechtliche Beratung bei Auktionen: Unsere Experten bieten umfassende rechtliche Beratung bei Auktionen, um Ihre Transaktionen zu optimieren.
Unterstützung bei Streitigkeiten und Rückabwicklungen:
- Wir unterstützen Sie bei der Lösung von Streitigkeiten und der Rückabwicklung von Auktionen, um Ihre Rechte zu schützen und zu wahren.
Kontakt
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen.
Gemeinsam sichern wir den Wert Ihrer kreativen und geschäftlichen Ideen.
LANTERSHOFENER STR. 15
53501 GRAFSCHAFT
TEL.: 0 26 41 / 23 48
FAX: 0 26 41 / 23 40
E-MAIL: info@gaubatz-schwabe.de
Manfred Schwabe
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Steuerrecht
Viola Gaubatz
Fachanwältin für Familienrecht
Spezialistin im Erbrecht
Impressum
Rechtsanwälte Gaubatz & Schwabe
Die Rechtsanwälte Viola Gaubatz und Manfred Schwabe sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Koblenz, Rheinstraße 24, 56068 Koblenz, Deutschland, Tel: 0261 30335-0, www.rakko.de.
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
Berufsordnung (BORA),
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € zu unterhalten. Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Name und Anschrift der Berufshaftpflichtversicherung: Ergo Versicherung AG, Victoria Platz 1, 40477 Düsseldorf.
USt-ID-Nrn: Manfred Schwabe DE228293165.
Verantwortlich für den Inhalt:
Manfred Schwabe
Rechtsanwälte Gaubatz & Schwabe
Lantershofener Str. 15
D-53501 Grafschaft
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