Unser Schwerpunkt: Berater für das Vertragsverhältnis zwischen Künstler und Management

Die Zusammenarbeit zwischen Künstler und Manager ist von zentraler Bedeutung für den Erfolg kreativer Karrieren. Der Manager agiert im Innenverhältnis zum Künstler und im Außenverhältnis zu Partnern wie Plattenfirmen, Verlagen, Produzenten, Booking-Agenturen und Konzertveranstaltern als erste Ansprechperson. Vertrauen, Transparenz und klare Vereinbarungen sind hierbei essenziell.

Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Sicherung tragfähiger Partnerschaften:

  • Für Manager: Wir begleiten Sie bei der Vertragsgestaltung und -verhandlung mit Geschäftspartnern und stellen sicher, dass Ihre Kooperationen langfristig erfolgreich sind.
  • Für Künstler: Wir schaffen rechtliche Klarheit und schützen Ihre Interessen in der Zusammenarbeit mit Ihrem Management.

Unser Ziel ist es, durch präzise vertragliche Vereinbarungen und effiziente Kommunikation den Grundstein für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit zu legen, Sie kontinuierlich zu begleiten und Ihre kreative Karriere zu fördern. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Musik- und Kunstrecht, um Ihre kreativen Visionen optimal zu unterstützen.

Weitere Leistungen: Unser ganzheitlicher Ansatz im Kunst- und Musikrecht, Urheber-, Marken- und Designrecht sichert die Schutzrechte an Ihren Werken und Marken sowie das Erscheinungsbild Ihrer Produkte und stärkt Ihre Marktpräsenz.

Vertragsgestaltung und -prüfung: Wir erstellen und prüfen maßgeschneiderte Verträge für Bereiche der Musik, Nutzungsrechte, Lizenzverträge und Schutzrechte für kreative Werke, Marken und Designs – von der Musik bis zur ästhetischen Produktgestaltung.

Beratung und Konfliktlösung: Wir begleiten Sie in Vertragsverhandlungen, bei Veröffentlichungen, Ausstellungen, Markenanmeldungen und Designschutzanträgen und unterstützen Sie bei Konflikten und Rückabwicklungen.

Auktions-, Verkaufs- und Schutzrechtsbegleitung: Unsere rechtliche Unterstützung deckt Auktions-, Galerie-, Ausstellungs- und Schutzrechtsverträge ab und stellt sicher, dass Ihre kreativen und kommerziellen Interessen gewahrt bleiben.

Urheber-, Marken- und Designschutz: Der Schutz Ihrer Werke, Marken und Designs entsteht automatisch oder durch Eintragung und umfasst exklusive Nutzungs- und Verwertungsrechte – für Marken unbegrenzt verlängerbar, für Werke bis 70 Jahre nach dem Tod und für Designs bis zu 25 Jahre.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen. Gemeinsam sichern wir den Wert Ihrer kreativen und geschäftlichen Ideen.