Verantwortung für die Zukunft von Angehörigen oder Verantwortung für ein Unternehmen sind gute Gründe, rechtzeitig über den eigenen Tod hinaus zu denken und die Nachfolge wirksam zu regeln. Dabei kann Rechtsunsicherheit und Streit unter Angehörigen und Bedachten entstehen, wenn das Ende aus heiterem Himmel oder aus unwirksam formulierten Regelungen erfolgt. Mit dem Ziel Rechtsunsicherheit und Streit zu vermeiden, unterstützen wir Sie bei der Gestaltung Ihrer Interessen und Vorstellungen durch letztwillige Verfügung und beraten, unter welchen Bedingungen Vermögensübertragungen bereits zu Lebzeiten für Sie und Ihre Erben sinnvoll sind. Kommt es dennoch zu erbrechtlichen Streitigkeiten unter Miterben, Pflichtteilsberechtigten oder sonstigen Bedachten, behalten wir Ihre Interessen stets im Auge und setzen diese verfahrensrechtlich um. Als Anwältin im Erbrecht möchte ich mit Ihnen die vorgegebenen Lösungen erarbeiten.
Im Bereich Erbrecht, Schenkungen und Erbschaftsteuer bieten wir Ihnen umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung. Unser Ziel ist es, Ihre Vermögenswerte optimal zu sichern und eine reibungslose Übertragung auf die nächste Generation zu gewährleisten. Wir helfen Ihnen bei der Nachfolgeplanung für Kunstsammlungen, der Vererblichkeit von Urheber-, Design- oder Markenrechten sowie bei allen rechtlichen Fragen zu Erbschaften und Schenkungen. Unsere Expertise umfasst die individuelle Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie die strategische Planung von Schenkungen unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte.